Breitling Garantie-Bedingungen

INTERNATIONALE GARANTIE

Breitling Uhren werden unter Einhaltung höchster Qualitätsnormen vollständig in der Schweiz gefertigt. Im Verlauf ihrer Herstellung werden sie annähernd 1000 Tests unterzogen, und sämtliche Uhrwerke (ob mechanisch oder Quarz) müssen die strengen Tests der Offiziellen Schweizerischen Chronometerkontrolle (COSC) bestehen. Ausserdem werden Fabrikationsfehler von unserer internationalen Garantie abgedeckt, und dies zwei Jahre ab Kaufdatum, oder fünf Jahre bei Uhren mit mechanischem Manufakturwerk.

INTERNATIONALE HERSTELLERGARANTIE

Jede Person, die bei einem autorisierten Breitling Fachhändler eine Breitling Uhr oder einen Chronographen erworben hat, kann die internationale Herstellergarantie in Anspruch nehmen, nachdem einem autorisierten Breitling Fachhändler oder Grossisten bzw. einem dazu autorisierten Breitling Servicecenter die elektronische Herstellergarantiekarte von Breitling vorgelegt wurde.

Für Ihre Breitling Uhr bzw. Ihren Chronographen besteht bei Fabrikationsfehlern eine Gewährleistung von zwei Jahren. Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum der Uhr.

Die elektronische internationale Herstellergarantiekarte wird weltweit von offiziellen Breitling Partnern anerkannt, sofern diese Karte zum Zeitpunkt des Kaufs von einem autorisierten Breitling Verkäufer aktiviert worden ist. Sobald die internationale Herstellergarantie aktiviert worden ist, erscheinen auf der Karte folgende Angaben:
Name des Modells, Referenz, Seriennummer, Name des Fachhändlers, Tag der Aktivierung sowie Dauer der internationalen Herstellergarantie.

Im Rahmen dieser Herstellergarantie sind Service- oder Instandsetzungsarbeiten an Ihrer Breitling Uhr oder Ihrem Chronographen durch ein autorisiertes Breitling Servicecenter auszuführen, das die mit «Wartung» bezeichnete Seite mit seinem Stempel versieht.

Die Garantie schliesst Folgendes aus:

  • Diebstahl, Verlust, höhere Gewalt, Naturkatastrophen und Unfälle (Schläge, Stösse, Quetschung etc.)
  • Schäden durch falsche Handhabung oder unsachgemässe Verwendung
  • Schäden durch unsachgemässen Eingriff in die Uhr durch eine andere Partei, als ein dazu autorisiertes Breitling Servicecenter
  • Verschleiss durch normale Verwendung und Alterung der Uhr
  • Probleme mit der Wasserdichtigkeit und deren Folgen, falls die Prüfungen zur Wasserdichtigkeit nicht alle zwei Jahre durchgeführt worden sind
  • Anwendungen zur Reparatur einer Uhr, deren Herstellergarantiekarte nicht aktiviert wurde

HINWEIS

Die internationale Garantie berührt in keiner Weise die Rechte des Kunden, die im Land des Kaufs nach anwendbarem Recht gesetzlich anerkannt sind.

FÜNFJAHRESGARANTIE (UHRWERK)

Jede Person, die bei einem autorisierten Breitling Fachhändler eine Breitling Uhr oder einen Chronographen erworben hat, kann die internationale Herstellergarantie in Anspruch nehmen, nachdem einem autorisierten Breitling Fachhändler oder Grossisten bzw. einem dazu autorisierten Breitling Servicecenter die elektronische Herstellergarantiekarte von Breitling vorgelegt wurde.

Auf Ihre Breitling Uhr bzw. Ihren Chronographen mit mechanischem Breitling Manufakturuhrwerk erhalten Sie eine Garantie von fünf Jahren (davon ausgenommen sind alle Armbänder ausser Metallarmbänder). Dabei unterliegt die fünfjährige Gewährleistung auf das mechanische Manufakturuhrwerk von Breitling der Bedingung, dass es ab Kaufdatum jeweils alle zwei Jahre in einem autorisierten Breitling Servicecenter einer Überprüfung seiner Wasserdichtigkeit unterzogen wird. Diese Überprüfungen sind kostenfrei. Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum der Uhr.

Die elektronische internationale Herstellergarantiekarte wird weltweit von offiziellen Breitling Partnern anerkannt, sofern diese Karte zum Zeitpunkt des Kaufs von einem autorisierten Breitling Verkäufer aktiviert worden ist. Sobald die internationale Herstellergarantie aktiviert worden ist wird, erscheinen auf der Karte folgende Angaben:

  • Name des Modells, Referenz, Seriennummer, Name des Fachhändlers, Tag der Aktivierung sowie Dauer der internationalen Herstellergarantie.
  • Im Rahmen dieser Herstellergarantie sind Service- oder Instandsetzungsarbeiten an Ihrer Breitling Uhr oder Ihrem Chronographen durch ein autorisiertes Breitling Servicecenter auszuführen, das die mit «Wartung» bezeichnete Seite mit seinem Stempel versieht.
  • Die Garantie schliesst Folgendes aus:
  • Diebstahl, Verlust, höhere Gewalt, Naturkatastrophen und Unfälle (Schläge, Stösse, Quetschung etc.)
  • Schäden durch falsche Handhabung und unsachgemässe Verwendung
  • Schäden durch unsachgemässen Eingriff in die Uhr durch eine andere Partei, als ein dazu autorisiertes Breitling Servicecenter
  • Verschleiss durch normale Verwendung und Alterung der Uhr
  • Probleme mit der Wasserdichtigkeit und deren Folgen, falls die Prüfungen zur Wasserdichtigkeit nicht alle zwei Jahre durchgeführt worden sind
  • Anwendungen zur Reparatur einer Uhr, deren Herstellergarantiekarte nicht aktiviert wurde

HINWEIS

Die internationale Garantie berührt in keiner Weise die Rechte des Kunden, die im Land des Kaufs nach anwendbarem Recht gesetzlich anerkannt sind.

WICHTIGE INFORMATION

Die Wasserdichtheit einer Uhr kann nur für eine begrenzte Dauer garantiert werden, insbesondere weil die Dichtungen einem natürlichen Verschleiss unterworfen sind. Folglich ist es empfehlenswert Ihre Uhr alle zwei Jahre einem Wasserdichtheitstest zu unterziehen, und zwar bei einem zertifizierten Servicezentrum oder Händler. Dieser Test ist kostenlos.

Uhren mit einer Fünf-Jahres-Garantie müssen diesen Test alle zwei Jahre zwingend durchlaufen, damit die Garantie bei Problemen mit der Wasserdichte und eventuellen Folgeschäden ihre Gültigkeit behält.